Sie haben engagierte Mitarbeiter, denen Sie gern mit einem Bonus oder einem Geschenk Ihre Wertschätzung zeigen möchten? Da haben wir eine gute Idee für Sie – unsere Kundenkarte.
Die Mitarbeiter außer der Reihe mal zu belohnen, ist in Deutschland gar nicht so einfach. Denn jede Gehaltszuwendung wird direkt mit Steuern etc. belegt. Und so bleiben oft noch nicht mal 50 Euro netto von 100 Euro brutto, und dabei wurden die Sozialabgaben des Arbeitgebers noch nicht berücksichtigt.
Flexibilität ist gefragt – und die haben Sie mit unserer Kundenkarte. Da die Steuerfreigrenze für Sachzuwendungen 44 Euro im Monat beträgt, können Sie Ihren Mitarbeitern einen Betrag von 5 bis max. 44 Euro im Monat steuer- und sozialabgabenfrei schenken. Dieser Bonus kann selbstverständlich monatlich variieren.
Motivierte Mitarbeiter sind gute Mitarbeiter. Zuwendungen als Zeichen der Wertschätzung erhöhen die Einsatzbereitschaft und die Identifikation mit dem Unternehmen. Besonders beliebt sind Gutscheine ohne Verfallsdatum, weil sich jeder selbst aussuchen kann, was er möchte. Bei uns gibt es ein abwechslungsreiches Brot- und Brötchenangebot, eine vielfältige Auswahl an leckeren Kuchen und herzhafte Snacks. Täglich frisch und von hoher Qualität. Ideal, um an einem arbeitsreichen Tag eine gesunde Stärkung zu genießen.
Vom Beispiel der Tankgutscheine kennen wir das. Von 100 % der Befragten sagen fast 60 %, dass ein Tankgutschein das beste Geschenk ist, was der Chef einem machen kann, weil das Auto mit 55 % das meistgenutzte Verkehrsmittel ist.
Jetzt fragen wir Sie: Was essen die Deutschen am häufigsten? Richtig: Brot und Brötchen! Über 90 % der Bundesbürger essen täglich Brot und Backwaren. Kaum ein anderes Produkt erfreut sich einer solchen Beliebtheit. Damit ist unsere Kundenkarte ein Geschenk, das immer gut ankommt.
Sie bestimmen den aufzuladenden Betrag – hier gilt die Freigrenze von 44 Euro. Denn darüber hinaus wird der ganze Betrag steuerpfichtig.
Wir stellen den Gutschein aus, den Sie Ihrem Mitarbeiter zur Verfügung stellen möchten. Nur die von Ihnen eingesetzte Summe wird auch Ihrem Konto belastet – keine Steuern, keine Abgaben.
Splitten Sie doch einfach:
Sie bestimmen die Höhe des Gutscheins. Und vergessen Sie nicht: Der Gutschein gehört zur TOP 3 der beliebtesten steuerfreien bzw. pauschal zu versteuernden Arbeitgeberleistungen!
Da der aufgeladene Betrag nicht in Bargeld getauscht werden kann – Restbeträge werden nicht ausgezahlt –, kann eine nachträgliche Steuerverpflichtung ausgeschlossen werden.
Zum Ausprobieren senden wir Ihnen gern eine Kundenkarte mit einem kleinen Guthaben zu.
Damit können Sie in all unseren Fachgeschäften unsere frischen Brot- und Brötchenspezialitäten, Kuchen und Snacks genießen und ausprobieren, ob wir der richtige Partner an Ihrer Seite sind, um Ihren Mitarbeitern einen echten Vorteil zukommen zu lassen. Genuss ohne Abzüge!